
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beraten Sie kompetent im gewerblichen Mietrecht.
Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich stark vom Wohnraummietrecht, und dies nicht nur hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im gewerblichen Mietrecht hat der Mieter meist ein existentielles Interesse an einer Mindestdauer des Mietvertrages, um seine Investitionen zu amortisieren.
Darüber hinaus ist das Gewerbemietrecht sehr viel „vermieterfreundlicher“ – im Gegensatz zum Wohnraummietrecht. Daher ist mieterseits der gewerbliche Mietvertrag sehr genau zu prüfen, da häufig eine Vielzahl von Pflichten auf ihn abgewälzt ist. Spiegelbildlich hat der Vermieter natürlich ein Interesse, bei Abschluss des Vertrages eine hohe Anzahl an Pflichten auf den Mieter zu übertragen.
Wir beraten Sie auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts.
Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern haben wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerlichen Problemstellungen stets im Blick und bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand.
Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:
Wir helfen Ihnen professionell durch diese schwere Zeit.
Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erhalten Sie unter
Ihr
Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht